Förderung und Förderrichtlinien

Förderung von Vorhaben, die dem Stiftungszweck entsprechen erfolgt auf formlosem Antrag nach Begutachtung, Zustimmung durch das Präsidium und Maßgabe der finanziellen Möglichkeiten der Stiftung.

Kriterien für die Vergabe von Fördermitteln durch die Stiftung zur Förderung der Internationalen Beziehungen der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main

  1. Das Projekt für das eine finanzielle Unterstützung beantragt wird muss wissenschaftlichen Charakter auf universitärem Niveau haben.
  2. Bevorzugte Förderung erfahren Projekte, die der Intensivierung der wissenschaftlichen Kooperation der Goethe-Universität mit ihren Partneruniversitäten dienen.
  3. Kongressreisen von Mitgliedern und Angehörigen Goethe Universität werden nur in Ausnahmefällen unterstützt, insbesondere jedoch wenn sie nachweislich die wissenschaftliche Kooperation mit der Goethe-Universität in einer Weise fördern, die über die üblichen Kontakte bei internationalen Kongressen hinausgehen (z.B. wenn der nächste Kongress dieser Art in Frankfurt durchgeführt werden soll).
  4. Die Förderung erfolgt in der Regel komplementär zu der durch die Vereinigung der Freunde und Förderer der Universität und ergänzend zur Förderung durch andere Drittmittelgeber.
  5. Regelmäßig anfallende Kosten z.B. für curricular verankerte Lehrveranstaltungen können nicht übernommen werden. Zu ihrer Initiierung anfallende Kosten sind förderwürdig, sofern die Weiterführung durch andere Mittel im Erfolgsfalle in Aussicht steht.

 

 

Übersicht über Förderung zur Internationalisierung an der Goethe Universität Frankfurt am Main.

Aktivität Wege der Förderung u. Durchführung Beteiligung der Stiftung IWB
Internationale Studierende werden durch das IO betreut,

ggfs. Teilnahme am Studienkolleg, Förderung z.B. durch DAAD

keine
Frankfurter Studierende ins Ausland zum regulären Studium an einer ausländischen Universität DAAD, Studienstiftungen keine
Im Rahmen akademischer Lehre Frankfurter Studierende ins Ausland für ein bestimmtes Projekt (z.B. Praktikum, Exkursion) betreuende HL kümmern sich um  Finanzierungsmöglichkeiten. mitunter Förderung, bei besonderem gesellschaftlichem / universitärem Interesse.
Gastwissenschaftler an der GU

Gastprofessoren (z.B. Fulbright, Alexander v. Humboldt-Stiftung u.a.) an der GU

verschiedene Fördereinrichtungen

z.B.  AvH, DFG, DAAD, BMZ, Byocast, EMBO, Hic for Fair, JSPS research grant, Tubitak, Loewe. Finanzierung über verschiedene Stiftungen

Unterbringung in einem der Gästehäuser

Ggf. Beihilfe zu den Aufenthaltskosten.

Forschungsaufenthalte von Frankfurter Wissenschaftlern im Ausland Finanzierung über verschiedene Fördereinrichtungen (DFG, A.v.H., DAAD u.a.), ggfs. auch aufnehmende Institution. In Ausnahmefällen, wenn die Aufenthalte dem  wechselseitigem wissenschaftlichen Austausch dienen
Forschungsaufenthalte, Spezialkurse und Praktika von Studierenden Antragsteller: Fachbereich, Institut oder Universität im Rahmen universitärer Vereinbarungen z.B. bei Partnerschaftsverträgen
WissenschaftlerInnen – Austausch mit Partneruniversitäten Schwerpunkt der Förderung durch die Stiftung IWB (ggfs. auf Antrag der Universität)
Empfang von Delegationen ausländischer wissenschaftlicher Institutionen IO / Präsidium Keine
Internationale wissenschaftliche Tagungen an der GU in Frankfurt Anträge bei Fördereinrichtungen, z.B. VW-Stiftung, DFG u.a. Zuschüsse für internationale Teilnehmer.

Diese werden nur gewährt wenn andere Fördereinrichtungen ebenfalls fördern. Abstimmung mit VFF.

Publikation von Fortschrittsberichten internationaler  Tagungen Es können nur Publikationen von Konferenzen mitfinanziert werden, die satzungsgemäß einer Förderung der internationalen wissenschaftlichen Beziehungen der Goethe Universität dienen.

  1. Der Förderanteil beträgt maximal 50%
  2. Die Publikation erfolgt in einem in der jeweiligen Disziplin angesehenen Verlag
  3. Die Förderwürdigkeit der Publikation muss durch ein Fachgutachten anerkannt werden, das neben der wissenschaftlichen Qualität auch die Erfordernis einer Veröffentlichung in der vorgesehenen Form bestätigt. Ein solches Votum ist auch dann erforderlich wenn die Konferenz selbst als wissenschaftlich bedeutsam zu einer Förderung empfohlen wurde.

Richtlinien für die Antragstellung

Die Anträge können formlos gestellt werden und sind per email zu richten an den Vorsitzenden des Stiftungsrates, Prof. Dr. J. Bereiter-Hahn, Stiftung zur Förderung der internationalen wissenschaftlichen Beziehungen der Goethe-Universität, Senckenberganlage 31, 60325 Frankfurt am Main. Sie werden eingereicht bei Private Hochschulförderung Goethe Universitä, Campus Westend (E-Mail foerderantraege@vff.uni-frankfurt.de).

  1. Anträge können von promovierten Wissenschaftlern gestellt werden. In Ausnahmefällen können auch Vorhaben von Doktoranden und Studentengruppen gefördert werden.
  2. Antragsteller, die nicht zum Lehrkörper der Universität gehören benötigen eine Befürwortung des Vorhabens durch einen Hochschullehrer.
  3. Das Projekt sollte in allgemeinverständlicher Form kurz beschrieben werden und die Bedeutung für die internationalen Beziehungen herausgestellt werden.
  4. Bei Anträgen zur Förderung wissenschaftlicher Konferenzen sind Zeitplan, Rednerliste u. dgl. zur Beurteilung des Vorhabens beizufügen.
  5. Der Antrag muß einen Finanzierungsplan enthalten, aus dem der eigene Beitrag, der des Institutes oder Fachbereichs, der Universität, der DFG u./oder weiterer Förderinstitutionen, sowie die bei der Stiftung beantragte Summe hervorgehen.
  6. Nur vollständige Anträge, also solche, die alle erforderlichen Angaben enthalten, werden bearbeitet.
  7. Für die Bearbeitung der Anträge ist eine Zeit von ca. 2 Monaten anzusetzen (Begutachtung, Befürwortung durch das Präsidium). Bewilligungen im Nachhinein erfolgen nicht.
  8. In einem Bewilligungsschreiben wird der maximal durch die Stiftung zur Verfügung gestellte Betrag genannt.
  9. Nach Beendigung des Projektes ist ein kurzer Bericht mit Verwendungsnachweis vorzulegen. Nicht verausgabte Mittel sind umgehend zurück zu überweisen.